Mit der Firmung sagen die jungen Christen „Ja" zu dem Glaubensweg, den sie mit der Taufe begonnen haben und werden so „mündige Mitglieder" unserer Gemeinde.
In der 8. Klasse feiern Jugendliche in unserem Seelsorgebereich das Sakrament der Firmung. In diesem Sakrament werden sie mit dem Heiligen Geist gestärkt. Die Bestärkung mit dem Heiligen Geist bedeutet, die Verbindung mit Gott zu stärken und sich mit Gott im eigenen Leben auseinander zu setzen.
Bei Taufe und Erstkommunion waren die meisten noch Kinder. Sie dachten, fühlten und glaubten wie ein Kind. Mit vierzehn schaut die Welt ganz anders aus. Das gilt genauso für den Glauben an Gott. Wie kann man als Heranwachsender und Erwachsener überhaupt glauben? Entlang dieser Frage werden die Jugendlichen bei verschiedenen Treffen auf die Feier der Firmung vorbereitet. Begleitet werden die Jugendlichen von einem Team aus Ehrenamtlichen unter der Leitung von Gemeindereferent Matthias Beck. Aktuelle Informationen finden Sie auch hier auf dieser Website.
Wie melde ich mich an?
In unserem Seelsorgebereich feiern wir jedes Jahr im Sommer im Bad Staffelstein, in Kloster Banz (oder Uetzing) und in Ebensfeld (Kleukheim, Döringstadt oder Prächting) einen festlichen Firmgottesdienst. Da die Firmtermine erst im Winter bekannt gegeben werden, beginnen wir unseren Firmweg im Januar mit einem ersten Informationstreffen in Bad Staffelstein, Ebensfeld und Kloster Banz, an dem sie alle weiteren Termine und ein Anmeldeformular erhalten.
Wenn Du dich bewusst für den Weg der Firmung entschieden und angemeldet hast, geht es im Februar mit einer gemeinsamen Firm-Start-andacht richtig los!
Die Termine werden rechtzeitig in der Gottesdienstordnung und auf dieser Website unter „aktuelle Nachrichten“ bekannt gegeben. Die Jugendlichen werden NICHT direkt angeschrieben!
Die Teilnahme an der Firmung ist freiwillig und erfolgt durch persönliche Anmeldung des Firmlings. Auch als Erwachsener kann man sich zur Firmung anmelden, die Vorbereitung erfolgt allerdings auf anderem Wege. Informationen dazu erhalten sie über das Pfarrbüro oder auf der Homepage der Erzdiözese.
Hier finden Sie das Jahreprogramm: Download Firm-Flyer 2026
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich Firmpate/Firmpatin sein kann?
- Der Firmpate/die Firmpatin muss katholisch getauft und gefirmt sein sowie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Pate oder Patin dürfen nicht Eltern des Firmlings sein.
- Weiters muss der Pate/die Patin ein Leben führen, das dem katholischen Glauben entspricht (vgl. c.874 CIC, Codex des Kanonischen Rechts).
Darf der Taufpate/die Taufpatin auch Firmpate/Firmpatin sein?
Ja, und es ist sogar empfohlen, dass jene Patin/jener Pate genommen wird, die/der den Dienst bei der Taufe übernommen hat (vgl. c. 893 §2 CIC).
Muss ich gefirmt sein, wenn ich das Patenamt übernehmen will?
Ja, denn nur getaufte und gefirmte Katholiken/Katholikinnen können ein Patenamt übernehmen (vgl. c. 874 §1 n.3 CIC, Codex des Kanonischen Rechts).
Wie alt muss ich sein, wenn ich das Patenamt übernehmen will?
Der Firmpate/die Firmpatin muss das 14. Lebensjahr vollendet haben oder bereits die Firmung empfangen haben.
Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Kann ich trotzdem Pate/Patin sein?
Nein, denn die Teilhabe an der Katholischen Kirche ist Grundvoraussetzung den Firmling bei ihrem/seinem Hineinwachsen genau in diese Gemeinschaft, sowie ihrem/seinem Bekenntnis zu dieser Gemeinschaft zu unterstützen und zu motivieren.
Mein/e Wunschpate/in ist nicht katholisch. Kann er/sie Pate/Patin sein?
Bei der Taufe ist es so geregelt, dass eine Getaufte/ein Getaufter einer nichtkatholischen Gemeinschaft nicht Patin/Pate, wohl aber Taufzeugin/Taufzeuge (als Zeugin/Zeuge des Glaubens) zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin sein kann (vgl. c.874 §2 CIC, Codex des Kanonischen Rechts). Bei der Firmung wird unterschiedlich entschieden, da es bei der Firmung schwerpunktmäßig stärker als bei der Taufe um das Hineinwachsen in die Gemeinschaft der Katholischen Kirche geht. Die Frage „Kann diese/r Patin/Pate den Firmling bei diesem Schritt unterstützen und begleiten?“ muss vom Seelsorger entschieden werden.
Braucht man eine/n Firmpat/in?
Es ist nicht zwingend, dass dem Firmling ein Pate oder eine Patin zur Seite steht (vgl. c. 892 CIC, Codex des Kanonischen Rechts). Ob und wer den Firmling zur Firmung führt, kann mit den FirmbegleiterInnen besprochen werden.
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